AGB Premium Bike Camps
(folgend auch „PBC“ genannt)
(folgend auch „PBC“ genannt)
1. Abschluss des Camp-Vertrages
Mit der Camp Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden kann, bieten Sie den Abschluss des Vertrages verbindlich an. (Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.) Die Anmeldung wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Reisepreis schriftlich bestätigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist unser Angebot annehmen.
2. Bezahlung
Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens bei Aushändigung und vor Zugang der Reiseunterlagen, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6b) genannten Gründen abgesagt werden kann.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf unserer Website und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Die auf der Website enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, Vertragschluss Änderungen vorzunehmen, über die wir Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter (PBC) nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Camps nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Premium Bike Camps wird Sie über Leistungsänderungen oder- abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter (PBC) Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Campleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von dem Veranstalte (PBC) über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Campleistung, dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Campbeginn vom Camp zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Premium Bike Camps. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten beim Camp nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Campleistungen zu berücksichtigen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel (der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt Ihnen unbenommen): Bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%, ab 29 Tage vor Reisebeginn 30%, ab 21 Tage vor Reisebeginn 50%, ab 14 Tage vor Reisebeginn 75%, bei Nichtantritt 90%. Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung einer Leistung und vor Beginn der in 5. genannten Fristen, Änderungen hinsichtlich des Termins, des Reiseziels, Ortes, Reiseantritt oder Beförderungsart vorgenommen, erheben wir eine Gebühr von Euro 27 pro Person (Umbuchungsgebühr).
6. Rücktritt und Kündigung durch Premium Bike Camps
a. Der Veranstalter (PBC) kann den Vertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Campteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Camppreis.
b. Der Veranstalter (PBC) kann bis 4 Wochen vor Campantritt vom Camp zurücktreten: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindesteilnehmerzahl. Wir informieren Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung (auch früher) des Camps und Sie erhalten den eingezahlten Camppreis umgehend zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird ein Camp infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter (PBC) als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Premium Bike Camps verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Teilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Sonstige Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen.
8. Haftung des Veranstalters Premium Bike Camps
Der Veranstalter (PBC) haftet für:
9. Gewährleistung / Abhilfe
Werden die Campeistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Premium Bike Camps kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
a) Minderung des Camppreises: Für nicht vertragsgemäße Erbringung des Camps können Sie nach Rückkehr eine entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung), es sei denn Sie unterlassen es schuldhaft, den Mangel anzuzeigen.
b) Kündigung des Vertrages: Leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, oder wird erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist, so kann der Reisende kündigen. Die Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Das Recht des Teilnehmers auf Schadensersatz bleibt unberührt.
10. Beschränkung der Haftung
Der Veranstalter Premium Bike Camps übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die der Teilnehmer während eines Camps sich selber, den anvertrauten Geräten oder anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden. Dieses gilt auch für Geräte die im direkten Zusammenhang mit dem Camp stehen. Die von den Premium Bike Camps durchgeführten Camps finden vorwiegend im freien Gelände unter zum Teil schwierigen bis sehr schwierigen Bedingungen statt. Ungünstige Witterungsverhältnisse wie Regen, Schnee, Nebel oder Staub können die Verhältnisse zusätzlich erschweren. Die durchgeführten Fahrtechnikkurse stellen auf jeder Könnensstufe hohe Anforderungen an das Material wie auch die körperliche Fitness und Fahrtechnik der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer ist daher aufgefordert, nur mit einwandfrei gewarteten Sportgeräten und der üblichen / vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung an den Kursen teilzunehmen und seine eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen. Da Unfälle und Schäden bei der Risikosportart Mountainbiking gleichwohl nie völlig ausgeschlossen werden können, gelten für die Teilnahme an sämtlichen Camps von Premium Bike Camps folgende Bedingungen: Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, gegen den der Veranstalter (PBC) aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Aufgrund der mit der Sportart Mountainbiking verbundenen besonderen Risiken (Verletzungsrisiko; Risiko der Beschädigung des Sportgeräts oder sonstiger Ausrüstungsgegenstände des Teilnehmers) kann der Veranstalter die Haftung im Hinblick auf diese Risiken durch eine ausdrückliche und gesondert abzugebene Erklärung auf den dreifachen Kurspreis beschränken, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Veranstalters, die Veranstaltung sorgfälltig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Leistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen und zu überwachen. An den Kursen beteiligt sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle und Schäden haftet Premium Bike Camps nur, wenn ihn ein Verschulden hieran trifft, nicht, wenn Sie von anderen Teilnehmern verursacht wurden.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Campleistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Camps gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Campvertrages zur Folge. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile München.
Veranstalter ist: PREMIUM BIKE CAMPS UG (haftungsbeschränkt), Robert Heran Kirchenstraße 89b, 81675 München
Telefon: +49 89 46 222 86
Telefax: +49 89 999 533 798